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Pflegehilfsmittel

PFLEGEN SIE EINEN ANGEHÖRIGEN?

Was viele Pflegebedürftige nicht wissen: Mit einem Pflegegrad (1–5) können Sie sich Pflegehilfsmittel, wie z. B. Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Mundschutz oder auch Bettschutzunterlagen erstatten lassen.

Mit den zuzahlungsfreien Produkten sollen pflegende Angehörige so finanziell entlastet werden.

Monatlich übernimmt die Pflegekasse Kosten in Höhe von bis zu 60 €.

  • Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel gemäß § 40 SGB XI
  • In der Regel übernimmt die Pflegekasse die Kosten zu 100 %
  • Kein Rezept Ihres Arztes notwendig
  • Keine Vertragsbindung, keine Verpflichtungen
  • Sie erhalten nur bekannte Marken- und Qualitätsprodukte