Sie benötigen einen PCR-Test? Kein Problem! In unserer PCR-Teststation führen wir von Montag bis Samstag von 08:00 bis 18:30 Uhr PCR-Tests durch.
Termine buchen sie unter http://www.corona-gratistest.de
Kostenlose PCR-Testungen gibt es in den folgenden Fällen:
- PCR-Test nach positivem POC-Test
Alle Bürger_innen haben Anspruch auf eine PCR-Bestätigungstestung nach einem positiven Antigen-Schnelltest in einer Teststelle oder nach einem positiven Selbsttest.
- PCR-Test für Kontaktpersonen: Personen mit Kontakt zu einer coronainfizierten Person haben Anspruch auf einen PCR-Test. Dieser kann in einer Arztpraxis erfolgen oder in einer beauftragten Teststelle. Als Nachweis gilt:
- Nachweis der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes der positiv getesteten Person über einen Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person
- positiver PCR-Test eines Haushaltsmitgliedes (als Nachweis gilt hier der positive PCR-Test einer Person mit gleicher Anschrift)
- Nachweis einer Einrichtung oder eines Unternehmens nach § 3 Abs. 2 Coronavirus-Testverordnung
- PCR-Test für Gesundheitsmaßnahmen: Bürger_innen, die für eine Gesundheitsmaßnahme (Reha-Klinik, geplanter Krankenhausaufenthalt, etc.) eine PCR-Testung benötigen, können diese in allen Testzentren vornehmen, die hierfür beauftragt sind.
- PCR-Test für Reiserrückkehrer: Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, haben einen Anspruch auf einen PCR-Test.
- PCR-Test in Einrichtungen: Behandelte, Betreute, Gepflegte, Untergebrachte, Tätige und sonstige Anwesende in Einrichtungen und Unternehmen nach § 3 Abs. 2 TestV haben einen Anspruch auf einen PCR-Test, wenn außerhalb der regulären Versorgung in den letzten 14 Tagen eine mit dem Coronavirus infizierte Person festgestellt wurde.